Nahezu alle Länder haben inzwischen Quarantänebestimmungen bei der Einfuhr von Waren, um die einheimischen Waldbestände gegen das Einschleppen von Holzschädlingen zu schützen. Die 'International Plant Protection Convention' (IPPC), eine untergeordnete Organisation der FAO der UN, hat dazu einheitliche Einfuhrvorschriften für den internationalen Versand von Verpackungen aus Vollholz entwickelt: ISPM 15 (International Standards for Phytosanitary Measures).
Durch den IPPC-Standard wird garantiert, dass keine lebenden Pilze, Mikroorganismen oder Insekten in fremde Länder exportiert werden.
Die Paletten von uns sind nahezu alle nach dem Standard des IPPC ISPM 15 behandelt. Die Behandlung erfolgt rein thermisch ohne Zuhilfenahme von Chemikalien.
Entdecken Sie unser Palettensortiment:
In unserem modernen Palettenwerk produzieren wir alle Standardtypen von Holzpaletten sowie kundenspezifische Paletten für den nationalen und internationalen Warenverkehr oder Lagersysteme.